home: muttertag-net.de      Impressum
 
 
 

Gutschein zum Muttertag



Der Gutschein zum Muttertag ist in der Regel ein Notfallgeschenk, sprich ein Geschenk, auf das man eben zurückgreift, weil man eventuell etwas, was man sich für ein Muttertagsgeschenk ausgedacht hatte, einfach auf die Schnelle nicht finden konnte.

Auch ist ein Gutschein zum Muttertag eine Alternative, wenn man sich nicht sicher ist, was für ein Parfüm beispielsweise die Mutter bevorzugt. Beim Gutschein zum Muttertag ist jedoch auch etwas Vorsicht geboten, denn nach der Schuldrechtsreform aus dem Jahr 2002 verjähren Gutscheine innerhalb einer Frist von drei Jahren nach seiner Ausstellung und zwar gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres an.

Es ist dabei so, dass aufgrund des Urteils des Landgerichts München aus April 2007 nun auch feststeht, dass ein Gutschein auch dann drei Jahre Gültigkeit hat, wenn auf dem Gutschein eine andere Verfallsfrist bzw. Verfallsdatum aufgedruckt ist. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen, so zum Beispiel Konzert- oder Theatergutscheine.

Grund hierfür ist, dass diese in der Regel an bestimmte Vorstellungen gebunden sind. Im Bezug auf die Barauszahlung von Gutscheinen steht seit September 1988 fest, dass der Aussteller von einem Gutschein nicht dazu verpflichtet ist, bei Vorlage eines Gutscheins diesen in Bar auszuzahlen. Es ist dabei jedoch gängige Praxis, dass auf einen Gutschein bereit verbrauchtes Guthaben ausgestrichen wird, oder aber über diesen Betrag ein neuer Gutschein ausgestellt wird.